Wer trägt welche Kosten?
Die Kosten für die Pflege zu Hause werden in der Schweiz durch ein System aus mehreren Trägern finanziert. Unsere Aufgabe ist es, diese Aufteilung für Sie zu klären und zu optimieren:
- Krankenkasse (obligatorische Krankenpflegeversicherung): Die Krankenkasse trägt die Kosten für die ärztlich verordnete Grundpflege und Behandlungspflege. Dazu gehören Leistungen wie die Körperpflege, das Richten von Medikamenten, Wundversorgung und das Messen von Vitalzeichen.
- Kanton: Die Kantone übernehmen einen Teil der Kosten für die Pflegeleistungen. Die Höhe der Beiträge ist kantonal unterschiedlich und wird in der Regel direkt mit den Pflegediensten abgerechnet.
- Eigene Kosten (Patientenbeitrag): Jeder Patient trägt einen gesetzlich festgelegten, täglichen Patientenbeitrag (in der Regel CHF 7.65 pro Tag) an die Pflegekosten.
- Privatleistungen: Nicht-medizinische Leistungen wie die Haushaltshilfe oder die Alltagsbegleitung gelten als Privatleistungen und werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Hier bieten wir transparente, faire Tarife an.
So sichern wir Ihre Finanzierung
1. Die ärztliche Verordnung
Die ärztliche Verordnung ist die wichtigste Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Unsere Care Manager stellen sicher, dass alle pflegerischen und medizinischen Massnahmen korrekt verordnet werden, um die vollständige Finanzierung zu gewährleisten.
2. Abklärung von Zusatzversicherungen
Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, klären wir ab, ob diese Leistungen übernimmt, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind.
3. Organisation der Finanzierung
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse, den kantonalen Stellen oder anderen Finanzierungspartnern, um alle Formalitäten zu übernehmen.