Akut- und Übergangspflege (AÜP): Nahtlose Überleitung nach dem Spitalaufenthalt

Ihre schnelle und unkomplizierte Pflegebrücke

Die Entlassung aus dem Spital ist oft mit Unsicherheiten verbunden, insbesondere wenn noch intensive pflegerische oder medizinische Massnahmen erforderlich sind. Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) schliesst diese Lücke. Sie ist eine zeitlich befristete, intensivierte Pflegeleistung, die wir direkt bei Ihnen zu Hause erbringen, um Komplikationen zu vermeiden und Ihnen einen sicheren Start in die Genesung zu ermöglichen. Mit CareOne ist Ihre Betreuung vom ersten Tag an lückenlos gewährleistet.

Was beinhaltet die Akut- und Übergangspflege (AÜP)?

Die AÜP ist für Situationen gedacht, in denen eine Spitex-Standardversorgung noch nicht ausreicht oder die langfristige Pflegeorganisation noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Fachpersonen sorgen dafür, dass die Behandlungspflege und die Grundpflege auf hohem Niveau und mit maximaler Frequenz fortgesetzt werden.

Unsere Kernleistungen der Akut- und Übergangspflege:

So funktioniert die AÜP mit CareOne

Wir optimieren den Prozess für eine schnelle und unkomplizierte Übernahme der Pflege nach Ihrer Entlassung, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

  1. Vorbereitung im Spital: Bereits vor Ihrer Entlassung treten unsere Care Manager in Kontakt mit dem Sozialdienst der Klinik, um alle notwendigen Informationen (ärztliche Verordnung, Medikamentenplan) zu erhalten.
  2. Rasche Kostenklärung: Wir klären umgehend die Kostenübernahme der AÜP, die in der Schweiz in der Regel von der Krankenkasse und/oder dem Kanton getragen wird, da sie zur Vermeidung eines erneuten Spitalaufenthalts dient.
  3. Qualifizierte Einsätze: Unsere AÜP wird durch speziell geschultes Pflegefachpersonal durchgeführt, das Erfahrung in der postoperativen und komplexen Pflege hat.
  4. Fließender Übergang: Nach dem Ende der AÜP-Phase stellen wir sicher, dass Sie nahtlos in die reguläre ambulante Pflege (z.B. durch Ihre Bezugspflege) übergehen.
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Häufige Fragen zur Akut- und Übergangspflege

Die AÜP ist zeitlich begrenzt (meist maximal 14 Tage) und zeichnet sich durch eine höhere Frequenz und Intensität der Einsätze aus, die oft sofort nach einem Spitalaustritt nötig sind.
Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden in der Regel durch die Krankenkasse oder kantonale Beiträge übernommen, da sie dazu dient, einen längeren oder erneuten Spitalaufenthalt zu verhindern.
Die Übergangspflege ist in der Regel auf maximal 14 Tage begrenzt und dient zur Überbrückung, bis die langfristige Versorgung gesichert ist.

Sichern Sie sich die beste lückenlose Betreuung nach Ihrem Spitalaufenthalt. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir alle Schritte für Ihre Akut- und Übergangspflege koordinieren können.